Anlaufstelle Universität Bern
Sind Sie im Rahmen Ihrer Arbeit, Forschungstätigkeit oder Ihres Studiums mit unangebrachten Online-Kommentaren, abwertenden Äusserungen, digitalen Angriffen oder negativen Reaktionen im Internet oder in Ihrem Posteingang konfrontiert?
Die AG Hatespeech der Universität Bern unterstützt betroffene Personen bei der Einschätzung der Situation und bei der Koordination möglicher Massnahmen.
Kontakt AG Hatespeech:
nohatespeech@unibe.ch
In Rücksprache mit Ihnen koordiniert die AG Hatespeech in Zusammenarbeit mit der Medienstelle, dem Rechtsdienst, dem Social Media Team, der Abteilung für Chancengleichheit und der Fachstelle Sicherheit weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Wofür die Universität Bern zuständig ist
Die Universität Bern ist zuständig, wenn sich online Hate Speech im Zusammenhang mit dem Studium oder der Arbeit an der Universität ereignen.
Meldewürdig sind verschiedene Formen von online Hassrede wie rassistische, sexistische oder weitere herabwürdigende Anfeindungen.
Online-Hassrede kann im universitären Kontext in unterschiedlichen Bereichen auftreten: Beispielsweise auf Internetplattformen, im E-Mail-Posteingang, in online-Lehrveranstaltungen oder online Kommentare auf Grund eines öffentlichen Auftritts im Rahmen der Universität Bern.
Ablauf einer Meldung – was passiert, wenn Sie Kontakt aufnehmen?
Sobald Sie sich an die Anlaufstelle gewandt bzw. den Vorfall gemeldet haben, läuft das weitere Vorgehen wie folgt ab:
Einschätzung der Situation & interne Koordination
Nach Eingang der Meldung wird der Vorfall erfasst. Die betroffene Person schildert den Vorfall (im persönlichen Gespräch, via E-Mail oder per Telefon).
Die AG Hatespeech klärt ab, ob es sich um Hatespeech handelt.
Die AG Hatespeech koordiniert in Rücksprache mit der betroffenen Person und in Zusammenarbeit mit der Medienstelle, dem Rechtsdienst, dem Social Media Team, der Abteilung für Chancengleichheit und der Fachstelle Sicherheit das weitere Vorgehen und Unterstützungsmöglichkeiten. Handlungsoptionen sowie allfällige Massnahmen werden von den involvierten Stellen intern abgestimmt.
Wo die Zuständigkeit der Universität endet – und wohin Sie sich sonst wenden können
Wann die Universität Bern nicht direkt unterstützen kann:
- Vorfälle, die ohne Bezug zur Universität/zur Arbeit/zum Studium, sondern im privaten Umfeld stattfinden
- Plattformen, auf die die Universität Bern keinen Zugriff hat
Weitere externe Anlaufstellen:
Die externen Anlaufstellen können unter anderem in Fällen kontaktiert werden, in welchen die Universität Bern nicht direkt zuständig ist.
Organisation |
Beratungsangebot | Link zur Webseite |
|---|---|---|
Beratungsstelle der Berner Hochschulen |
Beratungsangebot für alle Hochschulangehörigen |
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#NetzCourage |
Spezialisierte Unterstützung bei digitaler Gewalt, Hate Speech und Cybermobbing: juristische Beratung, Hilfe bei Online-Profilen und ggf. Gerichtsschritten |
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LGBTIQ‑Helpline |
Für Personen, die wegen Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung Hate Speech, Diskriminierung oder Gewalt erfahren — vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym |
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Fachstelle Häusliche Gewalt und Stalking der Stadt Bern |
Kostenlose Beratung, Information über rechtliche Situation und Handlungsmöglichkeiten zum Thema Stalking |
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Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) |
Anlaufstelle bei rassistisch motivierter Hate Speech oder Diskriminierung; Information, Beratung und Unterstützung bei Rassismus-Vorfällen |
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Stop Hate Speech |
Schweizweites Projekt, das online Hate Speech dokumentiert, Hassrede erkennt und Strategien zur Gegenrede (Counter‑Speech) fördert |
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Opferhilfe Schweiz |
Opferberatung – kostenlos, anonym und vertraulich; Hilfe bei psychischer oder physischer Belastung nach Straftaten, auch nach Online‑Aggressionen |
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Online Opferberatung |
Niederschwellige Online‑ oder Chat‑Beratung bei Gewalt, Bedrohungen, Cybermobbing oder Unsicherheit über Rechtslage |
Diskriminierung
Abläufe persönliche Integrität
Die Universität Bern duldet keinerlei Diskriminierung und setzt sich für den Schutz der persönlichen Integrität ein. Alle Angehörigen der Universität Bern haben das Recht, so behandelt zu werden, dass ihre Würde und ihre persönliche Integrität unangetastet bleiben. Als betroffene oder beobachtende Person können Sie Diskriminierung jederzeit vertraulich melden.
